Preise

Klare und faire Preisgestaltung

Um Ihnen eine klare Vorstellung von den zu erwartenden Kosten für die gewählten Dienstleistungen zu geben, kann unten stehend ein grober Überblick gewonnen werden.

Grundsätzlich ist jedoch anzumerken, dass die Kosten für eine Lichtplanung je nach Projektumfang und den individuellen Anforderungen variieren. Ebenso gelten im B2B-Geschäft eigene Verrechnungssätze.

Alle Preise sind in EUR angegeben. Gemäß § 19 UStG fällt keine Umsatzsteuer auf die genannten Preise an.


€150

Erstberatung

Gemeinsam erörtern wir den Umfang und die Art der Planungsleistungen. Dabei lernen wir uns gegenseitig kennen und schauen, ob wir uns miteinander wohlfühlen. Die Kosten für die Erstberatung werden bei resultierender Beauftragung zur Lichtplanung mit den Gesamtkosten verrechnet.

Ort der Erstberatung: Online oder persönlich Vor-Ort

Maximaldauer der Erstberatung: 2h

Je nach Entfernung zum Projektort kann es zu einer zusätzlichen Berechnung der Fahrtkosten kommen. Diese Zusatzkosten werden im Vorhinein kommuniziert.

€89

Stundenhonorar

In einigen Fällen macht es Sinn, die Dienstleistungen nach Stunden zu verrechnen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Umfang der gewünschten Leistungen noch nicht oder nicht abschließend klar umgrenzt werden kann. Auf eine vereinbarte Kostenabrechnung auf Stundenbasis kann eine Kostenberechnung nach HOAI folgen. Die Abrechnung erfolgt pro angefangener ½ Stunde.

Je nach Entfernung zum Projektort kann es zu einer zusätzlichen Berechnung der Fahrtkosten kommen. Diese Zusatzkosten werden im Vorhinein kommuniziert.

% nach HOAI

projektbezogene Abrechnung

Die Vergütung der Planungsleistungen werden angelehnt an die HOAI (LPH1-8) projektbezogen auf die anrechenbaren Kosten ermittelt und orientieren sich an den Leistungsbildern der Lichtplanung der LiTG.

Folgende prozentuale Angaben beziehen sich auf die Planung der künstlichen Beleuchtung resp. Anrechnung der Kosten für das Leistungsbild der Technischen Ausrüstung und können je nach Planungsaufgabe angepasst werden. Tageslichtplanungen werden gesondert abgerechnet und individuell für jedes Projekt verhandelt.

  • LPH 1: Grundlagenermittlung
    • 2%
  • LPH 2: Vorplanung
    • 9%
  • LPH 3: Entwurfsplanung
    • 17%
  • LPH 4: Genehmigungsplanung
    • 2%
  • LPH 5: Ausführungsplanung
    • 22%
  • LPH 6: Vorbereitung der Vergabe
    • 7%
  • LPH 7: Mitwirkung bei der Vergabe
    • 5%
  • LPH 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
    • 35%